Der Pflegegrad 1 bleibt auch in Zukunft erhalten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege hat entschieden, dass alle fünf Pflegegrade weiterhin Bestand haben. Damit bleibt der Pflegegrad 1 ein wichtiger Einstieg in die pflegerische Unterstützung.

Welche Leistungen gibt es aktuell bei Pflegegrad 1?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten derzeit unter anderem:

  • einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Diese Leistungen sollen helfen, den Alltag trotz eingeschränkter Selbstständigkeit besser zu bewältigen.

Pflegegrad 1 künftig stärker präventionsorientiert

Künftig soll der Pflegegrad 1 stärker auf Prävention und frühzeitige Unterstützung ausgerichtet werden. Geplant sind unter anderem:

  • intensivere pflegefachliche Beratung
  • präventive Begleitung im Alltag
  • Schulungs- und Beratungsangebote für Angehörige

Ziel ist es, Pflegebedürftige frühzeitig zu stabilisieren und eine Verschlechterung der Pflegesituation möglichst zu vermeiden.

Wie geht es mit dem Entlastungsbetrag weiter?

Noch ist offen, ob und wie der Entlastungsbetrag künftig neu strukturiert oder gezielter an präventive Angebote gebunden wird. Konkrete gesetzliche Regelungen liegen derzeit noch nicht vor. Sobald es neue gesetzliche Vorgaben gibt, wird über weitere Anpassungen informiert.

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