Es ist nicht so einfach einen guten ambulanten Pflegedienst zufinden, gerade in den heutigen Zeiten und den Problemen in der Gesundheitsbranche.

Wir möchten für Sie persönlich da sein, Sie in Ihrem gewohnten Umfeld unterstützen und mit Ihnen gemeinsam alt werden.

Hier haben wir für Sie ein paar Fragen aufgelistet und diese für Sie mit Antworten versehen.

Gerne dürfen Sie uns natürlich auch persönlich kontaktieren, um eventuelle Fragen beantwortet zu bekommen.

Eventuell hilft Ihnen diese kleine Auswahl vorab etwas weiter.

Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Marias Ambulante Pflegeengel stellt den Patienten an erste Stelle und respektiert die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten. Durch unsere persönliche Beratung erhalten Sie eine perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung und Pflege, so dass Sie ein angenehmes und selbstständiges Leben in Ihrem häuslichen Umfeld führen können. So möchten wir die Selbstständigkeit fördern, um den Alltag flexibel und individuell nach Leistungsbedarf zu gestalten.
Wir sehen uns als Gast beim Klienten zu Hause und organisieren daher die Pflegeeinsätze basierend auf den Wünschen unserer Klienten. Der Augenmerk liegt in der bezugspersonenbezogenen Pflege und Betreuung. Durch unser Pflege- und Betreuungspersonal als Bezugspersonen entsteht ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit, wodurch wir eine vertraute Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung schaffen. Gerne können Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorab kennenlernen.
Wir bieten unsere ambulanten Dienste individuell an und haben einen 24h Notruf Bereitschaftsdienst für Sie, so dass Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit und nach den individuellen Bedürfnissen versorgt werden können. Sie können also nach Absprache mit uns selbst entscheiden, wann und wie oft wir zu Ihnen kommen dürfen. Die Planung machen wir mit Ihnen gemeinsam, gerne auch in unserer Räumlichkeiten direkt in der Planungssoftware.
Nein, dass sollten Sie nur in wirklich schweren Fällen in Erwägung ziehen. Wir können jeden Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung versorgen, auch palliativ. Durch unsere Flexibilität und der Möglichkeit mehrere Dienste pro Tag anzubieten, können wir jeden Klienten sehr gut versorgen und ein aktives und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Viele unserer Klienten wollen nicht von zu Hause weg und können dank uns weiterhin in Ihrem eigenen, bekannten und gewohnten Umfeld leben. Das hat sich jeder verdient!
Ab Januar 2025 gibt es für den zweiten Pflegegrad statt bisher 761 Euro den Betrag von 796 Euro und für den dritten Pflegegrad 1.497 Euro gegenüber bisher 1.434 Euro. Beim vierten Pflegegrad erhöht sich der Betrag von bisher 1.778 Euro auf 1.859 Euro, für den fünften Pflegegrad von bisher 2.200 Euro auf 2.299 Euro. Die Pflegegeldleistung für den Angehörigen berechnet sich wie folgt: Pflegegrad 1 - Kein Geld- oder Sachleistungen - Pflegegrad 2 - Pflegegeldleistung für den Angehörigen 316 Euro monatlich / Pflegegrad 3 - Pflegegeldleistung für den Angehörigen 545 Euro monatlich / Pflegegrad 4 - Pflegegeldleistung für den Angehörigen 728 Euro monatlich / Pflegegrad 5 - Pflegegeldleistung für den Angehörigen 901 Euro monatlich / Stand 01/2025.
Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen wird der monatliche Entlastungsbetrag, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, ab dem 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro erhöht.
Die Verhinderungspflege, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen dient, erfährt ebenfalls eine Anpassung. Ab dem 1. Juli 2025 steigt der jährliche Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege von 3.539 Euro.

Bei allen Angelegenheiten zur Finanzierung Ihrer Pflege unterstützen wir Sie sehr gerne.
Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan, inklusive eines sofortigen Kostenvoranschlag über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege, direkt bei Ihnen vor Ort. Der vereinbarte Leistungskatalog kann natürlich jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Sie sind bei diesen Themen nicht auf sich allein gestellt.

Wie verhält sich die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes?

Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen zur medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen. Wenn ein Klient medizinische Versorgung benötigt, z.B. Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Insulin oder auch eine Wundversorgung, so wird eine Verordnung beim Hausarzt des Klienten angefordert. Nach der erteilten Genehmigung durch die Krankenkasse des Pflegebedürftigen, wird die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sichergestellt. Danach werden die erbrachten Leistungen vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Sie müssen sich hierbei um nichts kümmern.
Bei der Grundpflege handelt es sich um Leistungen zur Unterstützung des Klienten zu Hause, um ein selbstständiges und aktives Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Der Pflegebedürftige oder die Angehörigen vereinbaren je nach individuellen Bedarf Leistungen, wie Körperpflege, Ankleiden oder hauswirtschaftliche Versorgung und schließen einen entsprechenden Pflegevertrag mit uns ab. Der Vertrag kann natürlich jederzeit angepasst werden, um auf die Bedürfnisse des Klienten abgestimmt zu werden. Je nach Pflegegrad des Klienten, können die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.Wir halten Sie bei allen Dingen immer auf dem Laufenden.
Sollten Leistungen nicht durch die Krankenkasse oder Pflegekasse des Klienten abgedeckt sein, oder mehr Leistungen in Anspruch genommen werden wollen als von der jeweiligen Kasse bezahlt werden, ist es möglich diese zusätzlichen Leistungen monatlich privat in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen zum Beispiel Betreuungen, um mit dem Patienten spazieren zu gehen oder einfach ein bisschen zusätzliche Zeit zu Hause zu verbringen. Wir bieten Ihnen sehr viele Möglichkeiten in Form von Betreuung, welche wir monatlich für Sie transparent abrechnen.

Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade, durch das zweite Pflegestärkungsgesetz, wurden psychische Beeinträchtigungen, besonders Demenzerkrankungen im Alter, der gleiche Stellenwert für Pflegeleistungen eingeräumt.

Der durch den MD (Medizinischer Dienst) festgestellte Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens, der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt.

Der Pflegegrad wird durch sechs Bereiche eingeteilt:

1 Mobilität
2 kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4 Selbstversorgung
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der entsprechende Pflegegrad ermittelt. Gerne unterstützen wir Sie dabei und sind auf Ihren Wunsch hin vor Ort, wenn die MD Prüfung stattfindet. Gemeinsam zusammen!

Pflegegrad beantragen, aber richtig!

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag auf ein entsprechendes Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) der Krankenkassen, bei gesetzlich versicherten Personen zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt bei beiden nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer stellen eine Empfehlung aus, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zuschicken. Sollten hierbei Probleme auftreten, oder sich alles unnötig verzögern, werden wir gemeinsam mit Ihnen eine schnelle Lösung suchen und Sie bei der Nachfrage unterstützen.
Zur Vorbereitung für die Begutachtung empfehlen wir folgende Unterlagen bereit zu halten: Den Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus sowie eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel für die Prüfung vorzubereiten. Falls es ärztliche Diagnosen, Berichte zu therapeutischen Maßnahmen und/oder eine Dokumentation eines Pflegedienstes gibt, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden. Bei der anstehenden Prüfung sollten die pflegenden Angehörigen und/oder wir als Pflegedienst in der häuslichen Umgebung vor Ort sein, um Erfahrungen über die Pflege und Hintergründe des Patienten zu erläutern. Die betroffene Person und Angehörigen sollten sich über die realistische Situation im Klaren sein, so dass nicht aus falschem Stolz die Selbstständigkeit des Patienten besser dargestellt wird, als diese im normalen Alltag zutreffend ist.
Der Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD), verschafft sich durch das Gespräch mit dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und uns, sowie der Evaluation aller medizinischen und pflegerischen Informationen, einen Überblick zur Selbstständigkeit des Patienten. Anhand des NBA Begutachtungsverfahrens wird der Fragenkatalog abgearbeitet und der Prüfer gibt die Evaluation an die jeweilige Pflegekasse, mit einer Empfehlung zur Einstufung weiter. Der Gutachter gibt keine Angabe zum Pflegegrad, da dieser ausschließlich von der jeweiligen Krankenversicherung festgelegt wird. Die gesamte Prüfung dauert ca. eine Stunde und kann je nach Befinden des Klienten wiederholt werden, um eine neue Einstufung zu beantragen.
Nachdem der Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wurde, vereinbart ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) der Krankenversicherung einen Termin für die persönliche Pflegegrad Feststellung. Die Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Patienten statt, um ein realistisches Bild der Situation aufzeigen zu können. Der Termin wird vom jeweiligen Gutachter mit Ihnen gemeinsam abgestimmt. Wir werden dann den Termin auf Ihren Wunsch hin in unserer Planung berücksichtigen, um Sie dabei zu unterstützen. Sollten bereits ein Pflegegrad bestehen und sich die Situation des Klienten verschlechtert haben, ist es möglich eine Höherstufung des vorhandenen Pflegegrades zu beantragen. Diese erfolgt durch erneute Antragstellung, diesesmal allerdings zur Höherstufung. Natürlich beraten wir Sie gerne bei diesem Prozess.

Pflegereform 2026 – Alle Änderungen, Leistungen und Auswirkungen im Überblick

Was bedeutet die neue Pflegereform 2026 für Pflegebedürftige und Angehörige?

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie aktuell zur Pflegereform 2026 wissen müssen.

Pflegereform 2026 – Was ändert sich für Sie

Noch nie gab es in Deutschland so viele pflegebedürftige Menschen wie heute. Mehr als sechs Millionen Menschen beziehen bereits Leistungen der Pflegeversicherung – Tendenz steigend. Ursache sind vor allem der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben der Pflegeversicherung deutlich schneller als ihre Einnahmen. Ohne Reform drohen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits in den kommenden Jahren milliardenschwere Finanzierungslücken. Hinzu kommen weitere Herausforderungen: - steigende Personalkosten - höhere Tariflöhne - zunehmender Fachkräftemangel - steigende Eigenanteile in Pflegeheimen - wachsender Pflegebedarf zu Hause - immer komplexere Pflegesituationen Die Bundesregierung sieht deshalb Handlungsbedarf und möchte mit dem Pflegeneuordnungsgesetz sowohl die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren als auch die Versorgung weiterentwickeln.
Nein. Ein wichtiger Punkt wird in vielen Medien nicht ausreichend erklärt. Die derzeit diskutierten Änderungen beruhen auf einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Das bedeutet, dass sich der Gesetzentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet und bis zur endgültigen Verabschiedung noch Änderungen möglich sind. Deshalb sollte zwischen - bereits geltendem Recht - geplanten Änderungen - politischen Diskussionen klar unterschieden werden.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums verfolgt die Reform mehrere Ziele: - langfristige Sicherung der Pflegeversicherung - bessere Unterstützung pflegender Angehöriger - mehr Digitalisierung - weniger Bürokratie - stärkere Prävention - bessere Koordination komplexer Pflegesituationen - wirtschaftliche Stabilisierung der Pflegeversicherung. Kritiker werfen der Reform hingegen vor, dass sie an vielen Stellen vor allem Einsparungen und Leistungseinschränkungen vorsehe und die eigentlichen Strukturprobleme des Pflegesystems nicht ausreichend löse.
Viele Pflegebedürftige fragen sich zunächst, ob das Pflegegeld 2026 steigt. Nach dem aktuellen Stand lautet die Antwort: Nein. Die Leistungsbeträge bleiben im Jahr 2026 grundsätzlich unverändert. Eine weitere automatische Anpassung der Leistungen ist derzeit erst für 2028 vorgesehen. Damit gelten weiterhin die bekannten Pflegegeldbeträge: Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Eine Erhöhung ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Eine der größten Neuerungen der Reform ist die Einführung einer sogenannten Pflegebegleitung. Viele Familien kennen die Situation: Ein Angehöriger wird plötzlich pflegebedürftig. Es müssen innerhalb weniger Tage zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Welche Leistungen stehen mir zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Welcher Pflegedienst ist geeignet? Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse? Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es? Genau hier soll künftig die Pflegebegleitung unterstützen. Die geplante Leistung richtet sich insbesondere an Menschen mit komplexen Pflegesituationen und deren Angehörige. Ziel ist es, Betroffene durch das oft unübersichtliche Pflegesystem zu begleiten und sie bei der Organisation der Versorgung zu unterstützen
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung. Viele Verwaltungsprozesse sollen künftig einfacher werden. Geplant sind unter anderem: - stärkere digitale Kommunikation - vereinfachte Verwaltungsabläufe - digitale Dokumentation - bessere Vernetzung der Leistungserbringer - mehr digitale Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. Gerade ambulante Pflegedienste können dadurch Verwaltungsaufwand reduzieren und mehr Zeit für die eigentliche Pflege gewinnen.

Welche Leistungen können wir für Sie erbringen?

Verhinderungspflege: Leistungen, Anspruch und Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Verhinderungspflege gehört zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung. Sie unterstützt pflegende Angehörige, wenn diese vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, Arzttermine, berufliche Verpflichtungen oder eine dringend notwendige Auszeit. Während dieser Zeit wird die Versorgung der pflegebedürftigen Person durch eine Ersatzpflege sichergestellt.

Wie viel Geld steht für Verhinderungspflege zur Verfügung?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dafür bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr nutzen. Dieses Budget kann flexibel eingesetzt werden – entweder vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder als Kombination aus beiden Leistungen.

Zusätzlich kann die Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die frühere Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt. Dadurch kann die Leistung bereits genutzt werden, sobald mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Welche Leistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege erbracht werden?

Die Verhinderungspflege kann sehr vielseitig eingesetzt werden. Ziel ist es, die häusliche Versorgung sicherzustellen und pflegende Angehörige zuverlässig zu entlasten. Ein ambulanter Pflegedienst kann dabei unter anderem Leistungen der Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen.

Grundpflege

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Körperpflege, Duschen und Baden
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Mobilisation und Lagerung

Betreuung und Alltagsbegleitung

  • Gespräche und Gesellschaft leisten
  • Spaziergänge
  • Aktivierende Betreuung
  • Gedächtnistraining
  • Vorlesen, Spielen und gemeinsame Beschäftigung
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Begleitung beim Einkaufen oder zu privaten Terminen

Hauswirtschaftliche Unterstützung

  • Einkaufen
  • Kochen und Spülen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betten beziehen
  • Wohnungsreinigung
  • Müll entsorgen
  • Blumen gießen

Behandlungspflege bei ärztlicher Verordnung

Wenn zusätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegt, können auch behandlungspflegerische Leistungen erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise die Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutdruckkontrolle, Blutzuckermessung, Injektionen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Stundenweise Verhinderungspflege

Verhinderungspflege muss nicht immer tage- oder wochenweise genutzt werden. Sie kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Das ist besonders praktisch, wenn pflegende Angehörige nur für einige Stunden Unterstützung benötigen.

Typische Beispiele sind Arztbesuche, Behördentermine, Einkäufe, private Termine, Erholung, Freizeitaktivitäten oder Familienfeiern. Schon wenige Stunden Entlastung pro Woche können dazu beitragen, dass Angehörige neue Kraft schöpfen und die häusliche Pflege langfristig aufrechterhalten werden kann.

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann durch verschiedene Personen oder Anbieter erfolgen. Möglich sind unter anderem ambulante Pflegedienste, anerkannte Betreuungsdienste, selbstständige Pflegekräfte, Nachbarn, Freunde, Bekannte oder Angehörige. Wird die Verhinderungspflege durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt, kann grundsätzlich das gesamte Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro genutzt werden.

Vorteile der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege bietet sowohl pflegebedürftigen Menschen als auch ihren Angehörigen viele Vorteile. Pflegebedürftige bleiben zuverlässig versorgt, während Angehörige wichtige Pausen erhalten. Das schützt vor Überlastung und trägt dazu bei, die Pflege zu Hause dauerhaft zu sichern.

Besonders wichtig ist die flexible Nutzung. Ob für einen Urlaub, eine Krankheit, einzelne Termine oder regelmäßige Entlastung im Alltag – die Verhinderungspflege kann individuell an die persönliche Situation angepasst werden.

Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst bietet Sicherheit, Fachkompetenz und eine verlässliche Versorgung. Die Leistungen werden individuell geplant und an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Angehörige können sich darauf verlassen, dass ihre Liebsten professionell betreut und gepflegt werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung der Verhinderungspflege, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und helfen Ihnen bei der Antragstellung sowie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI – Professionelle ambulante Pflege zu Hause

Die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI gehören zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ermöglichen pflegebedürftigen Menschen eine professionelle Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Ziel ist es, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und gleichzeitig pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten.

Die Leistungen werden nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Dadurch entstehen für die Versicherten keine zusätzlichen Verwaltungsaufgaben.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5, die in ihrer eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst versorgt werden möchten.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Leistungsbeträge:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

Die Pflegekasse übernimmt diese Beträge direkt für die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Werden die Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, besteht häufig die Möglichkeit, anteilig Pflegegeld zu erhalten (Kombinationsleistung).

Welche Leistungen umfasst § 36 SGB XI?

Pflegesachleistungen beinhalten sämtliche körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistungen werden individuell auf den persönlichen Pflegebedarf abgestimmt.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • Hilfe bei der Intimpflege
  • Zahnpflege
  • Haarpflege
  • Rasieren
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Inkontinenzversorgung
  • Lagern und Mobilisieren
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Flüssigkeitsversorgung

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Aktivierende Betreuung
  • Gedächtnistraining
  • Gespräche führen
  • Vorlesen
  • Spaziergänge
  • Gemeinsame Freizeitgestaltung
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Begleitung beim Einkaufen
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten

Hilfen bei der Haushaltsführung

  • Wohnungsreinigung
  • Staubsaugen und Wischen
  • Geschirr spülen
  • Wäsche waschen
  • Wäsche aufhängen und bügeln
  • Betten beziehen
  • Müll entsorgen
  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Ordnung im Haushalt erhalten

Behandlungspflege nach SGB V

Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen können bei ärztlicher Verordnung Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erbracht werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckerkontrolle
  • Insulininjektionen
  • Kompressionsversorgung
  • Katheterversorgung
  • Stomaversorgung

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Verbindung zwischen professioneller ambulanter Pflege und der Unterstützung durch pflegende Angehörige.

Vorteile der Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen bieten zahlreiche Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Familien. Sie ermöglichen eine professionelle Versorgung im eigenen Zuhause und entlasten Angehörige erheblich im Alltag.

  • Professionelle Pflege durch examinierte Pflegefachkräfte
  • Individuelle Versorgung entsprechend des Pflegegrades
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Erhalt der Selbstständigkeit
  • Versorgung in der vertrauten häuslichen Umgebung
  • Flexible Kombination mit Pflegegeld möglich
  • Mehr Lebensqualität und Sicherheit im Alltag

Pflegesachleistungen durch unseren ambulanten Pflegedienst

Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie kompetent bei allen Leistungen nach § 36 SGB XI. Gemeinsam erstellen wir einen individuellen Pflegeplan, der optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen, übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Sie möchten mehr über die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI erfahren?
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir unterstützen Sie gerne persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre individuelle Pflegesituation.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – 131 Euro monatlich für Betreuung und Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst lange selbstständig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben zu können. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige spürbar entlastet und erhalten Unterstützung bei der täglichen Versorgung.

Der Entlastungsbetrag kann ausschließlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden und wird nicht als Geldleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Stattdessen erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt über den ambulanten Pflegedienst oder den zugelassenen Anbieter mit der Pflegekasse.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, die in der häuslichen Umgebung leben. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat. Das entspricht bis zu 1.572 Euro pro Kalenderjahr, sofern der Betrag vollständig genutzt wird.

Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und später genutzt werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag dient der Unterstützung im Alltag und kann für zahlreiche Leistungen eines anerkannten ambulanten Pflegedienstes oder Betreuungsdienstes eingesetzt werden.

Betreuungsleistungen

  • Gesellschaft leisten
  • Gespräche führen
  • Vorlesen
  • Gedächtnistraining
  • Spiele und Beschäftigung
  • Aktivierende Betreuung
  • Spaziergänge
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Betreuung von Menschen mit Demenz

Hauswirtschaftliche Unterstützung

  • Wohnungsreinigung
  • Staubsaugen und Wischen
  • Fenster putzen (je nach Anbieter)
  • Geschirr spülen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Betten beziehen
  • Müll entsorgen
  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Begleit- und Unterstützungsleistungen

  • Begleitung zum Arzt
  • Begleitung zu Behörden
  • Begleitung beim Einkaufen
  • Begleitung zu Apotheken
  • Begleitung zu Freizeitveranstaltungen
  • Unterstützung bei Behördenschreiben
  • Unterstützung im Alltag

Entlastung pflegender Angehöriger

Der Entlastungsbetrag soll insbesondere pflegende Angehörige entlasten. Während ein ambulanter Pflegedienst oder Betreuungsdienst die Versorgung übernimmt, können Angehörige wichtige Termine wahrnehmen, einkaufen, sich erholen oder einfach neue Kraft tanken.

Kann der Entlastungsbetrag für Körperpflege genutzt werden?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch für ausgewählte Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden, sofern diese von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden und die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt sind.

Welche Vorteile bietet der Entlastungsbetrag?

  • 131 Euro monatlich zusätzliche Unterstützung
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Mehr Selbstständigkeit im Alltag
  • Professionelle Betreuung zu Hause
  • Unterstützung im Haushalt
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Mehr Lebensqualität
  • Flexible Nutzung anerkannter Leistungen
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Unser Entlastungsangebot nach § 45b SGB XI

Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen umfangreiche Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie zuverlässig im Alltag, begleiten Sie zu Terminen, übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und sorgen dafür, dass Sie möglichst lange selbstständig in Ihrer gewohnten Umgebung leben können.

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen, unterstützen Sie bei der Antragstellung und übernehmen auf Wunsch die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir informieren Sie gerne persönlich über alle Möglichkeiten nach § 45b SGB XI.

Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Kostenlose Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger

Die Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie dienen der Sicherstellung einer hochwertigen Pflege zu Hause und unterstützen pflegebedürftige Menschen sowie ihre pflegenden Angehörigen mit fachlicher Beratung, praktischen Tipps und individueller Hilfestellung.

Das Beste daran: Die Beratungsgespräche sind für Pflegebedürftige vollständig kostenlos. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Gebühren oder Eigenanteile.

Wer muss ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen?

Die Beratungsgespräche sind für alle Pflegebedürftigen verpflichtend, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden.

Pflegebedürftige, die ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst über Pflegesachleistungen versorgt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Wie oft muss das Beratungsgespräch stattfinden?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: einmal alle sechs Monate.
  • Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: einmal alle drei Monate.
  • Pflegegrad 1: freiwillige Beratung jederzeit möglich.

Werden die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall vollständig einstellen.

Was passiert während des Beratungsgespräches?

Das Beratungsgespräch ist keine Prüfung und keine Kontrolle. Vielmehr steht die Unterstützung der pflegebedürftigen Person und der pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit, beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen wertvolle Hinweise für den Pflegealltag.

Inhalte des Beratungsgespräches

  • Individuelle Beratung zur häuslichen Pflegesituation
  • Tipps zur besseren Versorgung im Alltag
  • Unterstützung pflegender Angehöriger
  • Hilfestellung bei körperlicher Pflege und Mobilisation
  • Vorbeugung von Stürzen und Dekubitus
  • Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
  • Umgang mit Demenz und anderen Erkrankungen
  • Informationen über Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  • Hinweise zu Entlastungsleistungen und Pflegeleistungen
  • Beratung zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Informationen zu Pflegegrad und Leistungsansprüchen
  • Unterstützung bei Anträgen und Fragen an die Pflegekasse

Welche Vorteile bietet das Beratungsgespräch?

Die Beratungsgespräche helfen dabei, die Qualität der häuslichen Pflege dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig erhalten Angehörige wertvolle Unterstützung und praktische Empfehlungen, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

  • Kostenlose Beratung durch examinierte Pflegefachkräfte
  • Individuelle Tipps für die häusliche Pflege
  • Frühzeitiges Erkennen möglicher Probleme
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Informationen über neue Pflegeleistungen
  • Hilfestellung bei Fragen rund um die Pflegeversicherung
  • Unterstützung bei der Organisation weiterer Hilfsangebote
  • Sicherung des Anspruchs auf Pflegegeld

Beratung bequem bei Ihnen zu Hause

Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater besuchen Sie direkt in Ihrem Zuhause. In Ihrer vertrauten Umgebung können alle Fragen in Ruhe besprochen werden. Gemeinsam betrachten wir Ihre individuelle Pflegesituation und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie die Versorgung weiter verbessert und Angehörige entlastet werden können.

Warum sind die Beratungsgespräche so wichtig?

Viele pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Außergewöhnliches. Dennoch entstehen im Laufe der Zeit häufig neue Fragen oder Unsicherheiten. Die Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten die Möglichkeit, fachliche Unterstützung zu erhalten, neue Leistungen kennenzulernen und die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen.

Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI zuverlässig, kompetent und selbstverständlich kostenlos für Sie durch. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich, individuell und mit viel Zeit für Ihre Fragen – damit Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich unterstützt werden.

Privatleistungskatalog – Individuelle Zusatzleistungen für Pflegebedürftige

Nicht alle Unterstützungsleistungen im Alltag werden von der Pflegeversicherung übernommen. Oft wünschen sich pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen zusätzliche Hilfe, mehr Sicherheit oder individuelle Serviceleistungen. Mit unserem Privatleistungskatalog bieten wir Ihnen ein umfangreiches Angebot an frei wählbaren Leistungen, die individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden können.

Unsere Privatleistungen ergänzen die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und ermöglichen eine noch individuellere Betreuung. Alle Leistungen können einmalig, regelmäßig oder nach persönlichem Bedarf vereinbart werden.

Für wen eignen sich Privatleistungen?

Unsere Privatleistungen richten sich an pflegebedürftige Menschen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung sowie Angehörige, die zusätzliche Unterstützung im Alltag wünschen. Auch Personen ohne Pflegegrad können viele unserer Leistungen in Anspruch nehmen.

Schriftverkehr und Organisation

Behördliche Schreiben, Formulare oder Anträge können schnell unübersichtlich werden. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei organisatorischen Aufgaben und helfen Ihnen dabei, wichtige Dokumente verständlich zu bearbeiten.

  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
  • Hilfe beim Lesen von Behördenpost
  • Sortieren wichtiger Unterlagen
  • Unterstützung bei Terminvereinbarungen
  • Telefonate mit Behörden oder Krankenkassen
  • Unterstützung bei Anträgen

Digitale Unterstützung

Die Digitalisierung bietet viele Vorteile – kann jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen. Wir unterstützen Sie im sicheren Umgang mit digitalen Geräten und Anwendungen und helfen Ihnen dabei, moderne Technik sinnvoll im Alltag zu nutzen.

  • Hilfe am Smartphone
  • Unterstützung am Tablet
  • Unterstützung am Computer
  • E-Mail einrichten
  • Videotelefonie mit Angehörigen
  • Online-Termine vereinbaren
  • Unterstützung bei digitalen Anwendungen

Individuelle Wunschleistungen

Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse. Deshalb bieten wir Ihnen auch individuelle Leistungen an, die nicht ausdrücklich in unserem Leistungskatalog aufgeführt sind. Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre persönliche Situation.

Ihre Vorteile

  • Individuell buchbare Leistungen
  • Keine langfristige Vertragsbindung
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Zuverlässige und qualifizierte Mitarbeitende
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Maßgeschneiderte Unterstützung
  • Mehr Sicherheit und Lebensqualität
  • Entlastung für Angehörige

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten mehr über unsere Privatleistungen erfahren oder wünschen ein individuelles Angebot? Gerne beraten wir Sie persönlich und stellen gemeinsam mit Ihnen ein passendes Leistungspaket zusammen. Unsere Mitarbeitenden nehmen sich Zeit für Ihre Wünsche und finden die optimale Unterstützung für Ihren Alltag.

Kevin Gehring PDL

Für alle anderen, noch offenen Fragen, sind wir natürlich sehr gerne persönlich für Sie da.

Sie haben die Möglichkeit uns nach einer Terminvereinbarung in unserem Büro zu besuchen, oder mit uns einen Termin bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren.

Nutzen Sie bitte hierfür unsere Kontaktmöglichkeiten.