Gemeinsam transparent
Unsere Abrechnung erfolgt transparent und nach klaren Richtlinien.
Vor Beginn der Pflege erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, der die anfallenden Kosten für die erbrachten Leistungen aufschlüsselt. Dies gewährleistet eine verlässliche Grundlage und vermeidet unerwartete finanzielle Überraschungen.
Während der Pfelge erhalten Sie bei Anpassungen der Pflegeleistungen automatisch einen neuen Kostenvoranschlag.
Am Monatsende erhalten Sie von uns detaillierte Einsicht zu allen Rechnungen (auch Kostenträger), sowie einen aufgeschlüsselten Leistungsnachweis, mit dem Sie nochmals die von uns erbrachten Leistungen kontrollieren können.
Bei ein paar Beispielen möchten wir Ihnen aufzeigen, wie abgerechnet werden kann und was Ihnen als Pflegebedürftiger und Pflegende Angehörige zusteht.
Selbstverständlich beraten wir Sie auf Ihren Wunsch hin professionell vor Pflegebeginn.
Die Entlastungsgelder gemäß §45 sind eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die sich um ihre geliebten Menschen mit Pflegebedarf kümmern. Mit einem monatlichen Betrag von 125 Euro bieten diese Gelder eine Anerkennung für die kontinuierliche und oft anspruchsvolle Arbeit, die pflegende Angehörige leisten. Diese finanzielle Hilfe ist darauf ausgerichtet, Pflegenden und Pflegebedürftigen regelmäßig notwendige Pausen zu ermöglichen und die Pflege insgesamt nachhaltig zu gestalten.
Die monatliche Abrechnung der Entlastungsgelder gemäß §45 ist ein strukturierter Prozess, der sicherstellt, dass die pflegenden Angehörigen und die Pflegebedürftigen die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung erhalten. Um die 125 Euro monatlich zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen in der Regel, dass die gepflegte Person mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft ist und im häuslichen Umfeld betreut wird.
Insgesamt sind die Entlastungsgelder gemäß §45 eine wichtige Unterstützung im Pflegealltag.
Es ist ratsam, sich vor Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die mit den Entlastungsgeldern abgerechnet werden sollen, bei der zuständigen Pflegekasse und bei uns zu informieren.
Weitere Abrechnungsmöglichkeiten
Wir bieten Ihnen die Flexibilität, zwischen einer Abrechnung über Ihre Unfallversicherung oder privat zu wählen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Pflege und Betreuung erhalten. Unabhängig von Ihrer Wahl können Sie sich darauf verlassen, dass unsere qualifizierten Pflegekräfte Ihnen eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung bieten.
Wenn Sie eine Unfallversicherung haben und in einen Unfall verwickelt waren, der Ihre Pflegebedürftigkeit verursacht hat, können Sie die Abrechnung unserer Dienstleistungen über Ihre Unfallversicherung in Erwägung ziehen. In diesen Fällen arbeiten wir eng mit Ihrer Versicherung zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Pflegeleistungen angemessen abgedeckt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen, um den Abrechnungsprozess reibungslos zu gestalten.
Ein Auszug von Pflege- und Krankenkassen, mit denen wir direkt abrechnen können.
Für alle Fragen zu den Kosten oder den Abrechnungen und weiteren Pflege- und Krankenkassen, bieten wir Ihnen sehr gerne einen persönlichen Gesprächstermin an.Dieser ist natürlich kostenlos und unverbindlich. Gerne können Sie mit uns
einen Termin vereinbaren.