Gemeinsam transparent

Unsere Abrechnung erfolgt transparent und nach klaren Richtlinien.
Vor Beginn der Pflege erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, der die anfallenden Kosten für die erbrachten Leistungen aufschlüsselt. Dies gewährleistet eine verlässliche Grundlage und vermeidet unerwartete finanzielle Überraschungen.

Während der Pfelge erhalten Sie bei Anpassungen der Pflegeleistungen automatisch einen neuen Kostenvoranschlag.

Am Monatsende erhalten Sie von uns detaillierte Einsicht zu allen Rechnungen (auch Kostenträger), sowie einen aufgeschlüsselten Leistungsnachweis, mit dem Sie nochmals die von uns erbrachten Leistungen kontrollieren können.

Bei ein paar Beispielen möchten wir Ihnen aufzeigen, wie abgerechnet werden kann und was Ihnen als Pflegebedürftiger und Pflegende Angehörige zusteht.

Selbstverständlich beraten wir Sie auf Ihren Wunsch hin professionell vor Pflegebeginn.

Die Entlastungsgelder gemäß §45 sind eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die sich um ihre geliebten Menschen mit Pflegebedarf kümmern. Mit einem monatlichen Betrag von 125 Euro bieten diese Gelder eine Anerkennung für die kontinuierliche und oft anspruchsvolle Arbeit, die pflegende Angehörige leisten. Diese finanzielle Hilfe ist darauf ausgerichtet, Pflegenden und Pflegebedürftigen regelmäßig notwendige Pausen zu ermöglichen und die Pflege insgesamt nachhaltig zu gestalten.

Die monatliche Abrechnung der Entlastungsgelder gemäß §45 ist ein strukturierter Prozess, der sicherstellt, dass die pflegenden Angehörigen und die Pflegebedürftigen die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung erhalten. Um die 125 Euro monatlich zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen in der Regel, dass die gepflegte Person mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft ist und im häuslichen Umfeld betreut wird.

Insgesamt sind die Entlastungsgelder gemäß §45 eine wichtige Unterstützung im Pflegealltag.

Es ist ratsam, sich vor Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die mit den Entlastungsgeldern abgerechnet werden sollen, bei der zuständigen Pflegekasse und bei uns zu informieren.

Der §39 Verhinderungspflege ist eine bedeutsame Regelung im deutschen Pflegesystem, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu bieten, auch in Abwesenheit ihrer Hauptpflegeperson angemessen versorgt zu werden. Dieser Paragraph ermöglicht es, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, wenn die reguläre Pflegeperson aus verschiedenen Gründen, wie Krankheit oder Urlaub, vorübergehend ausfällt.

Mit einer finanziellen Unterstützung von 1.612 Euro pro Kalenderjahr stellt der §39 Verhinderungspflege sicher, dass pflegende Angehörige eine bezahlte Auszeit nehmen können, ohne die Versorgung des Pflegebedürftigen zu vernachlässigen. Diese finanzielle Hilfe kann für die Finanzierung von professionellen Diensten wie Marias Ambulante Pflegeengel genutzt werden, um die Pflege nahtlos aufrechtzuerhalten.

Zusätzlich zur Verhinderungspflege kann auch die passende Kurzzeitpflege gemäß §42 in Betracht gezogen werden.

Die Kombination von Verhinderungspflege gemäß §39 und passender Kurzzeitpflege gemäß §42 stellt sicher, dass die Versorgung und Betreuung des Pflegebedürftigen auch dann gewährleistet ist, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend abwesend ist. Die finanzielle Unterstützung von 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege kann flexibel eingesetzt werden, um die Pflegesituation optimal zu gestalten.

Um die finanzielle Unterstützung für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder bei uns über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren. Eine frühzeitige Planung und Beantragung gewährleistet, dass die finanzielle Unterstützung rechtzeitig verfügbar ist und die Pflegebedürftigen sowie die pflegenden Angehörigen angemessen unterstützt werden.

Insgesamt sind die Regelungen des §39 Verhinderungspflege und §42 Kurzzeitpflege essenzielle Instrumente im Pflegesystem, um die Pflegesituation für alle Beteiligten zu erleichtern. Sie bieten finanzielle Unterstützung, Flexibilität und eine professionelle Betreuung, die dazu beitragen, dass die Pflegebedürftigen eine qualitativ hochwertige Versorgung erhalten und pflegende Angehörige die notwendige Entlastung erfahren.

Der §36 Pflegesachleistung ist ein bedeutender Bestandteil des deutschen Pflegesystems, der Pflegebedürftigen mit verschiedenen Pflegegraden eine professionelle und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege ermöglicht. Durch die Kombination von Pflegesachleistungen und professionellem Pflegedienst, wie „Marias Ambulante Pflegeengel“, wird sichergestellt, dass die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegebedürftigen umfassend erfüllt werden.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 steht gemäß §36 Pflegesachleistung eine finanzielle Unterstützung von 724 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Geldleistung ermöglicht es, uns in Anspruch zu nehmen, um die pflegerische Betreuung sicherzustellen. Die Pflegesachleistung kann für eine Vielzahl von Dienstleistungen genutzt werden, darunter Körperpflege, Medikamentenverabreichung, hauswirtschaftliche Unterstützung und vieles mehr.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten gemäß §36 Pflegesachleistung eine finanzielle Unterstützung von 1363 Euro pro Monat. Dieser Betrag ermöglicht eine intensivere Betreuung und Pflege, die in enger Zusammenarbeit uns angeboten werden kann. Die Pflegesachleistungen können individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden.

Bei Pflegegrad 4 stehen Pflegebedürftigen gemäß §36 Pflegesachleistung monatlich 1693 Euro zur Verfügung. Dies ermöglicht eine noch intensivere Versorgung und Betreuung, insbesondere wenn komplexe medizinische Maßnahmen oder spezialisierte Pflegeleistungen erforderlich sind. Die Kooperation mit uns gewährleistet, dass die Pflege auf höchstem Niveau erbracht wird.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten gemäß §36 Pflegesachleistung eine finanzielle Unterstützung von 2095 Euro pro Monat. Dieser Betrag ermöglicht eine umfassende Pflege und Betreuung, die gegebenenfalls auch intensivere medizinische oder pflegerische Leistungen umfassen kann. In Zusammenarbeit mit uns wird sicherstellt, dass die Pflegebedürftigen die bestmögliche Versorgung erhalten.

Die Kombination von §36 Pflegesachleistung und einem qualifizierten Pflegedienst wie uns ist eine optimale Lösung, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige mit Pflegegraden 2 bis 5 die angemessene Pflege und Betreuung erhalten. Die finanzielle Unterstützung der Pflegekassen ermöglicht es, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und eine umfassende Versorgung sicherzustellen.

Weitere Abrechnungsmöglichkeiten

Wir bieten Ihnen die Flexibilität, zwischen einer Abrechnung über Ihre Unfallversicherung oder privat zu wählen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Pflege und Betreuung erhalten. Unabhängig von Ihrer Wahl können Sie sich darauf verlassen, dass unsere qualifizierten Pflegekräfte Ihnen eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung bieten.

Wenn Sie eine Unfallversicherung haben und in einen Unfall verwickelt waren, der Ihre Pflegebedürftigkeit verursacht hat, können Sie die Abrechnung unserer Dienstleistungen über Ihre Unfallversicherung in Erwägung ziehen. In diesen Fällen arbeiten wir eng mit Ihrer Versicherung zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Pflegeleistungen angemessen abgedeckt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen, um den Abrechnungsprozess reibungslos zu gestalten.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, privat abzurechnen, bieten wir Ihnen transparente Preise für unsere Pflegeleistungen. Unabhängig von Ihrem Pflegegrad oder den spezifischen Anforderungen können Sie die gewünschten Dienstleistungen gegen entsprechende Gebühren nutzen. Wir sind bestrebt, Ihnen qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung zu bieten und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.

Auf Basis unseres Leistungskataloges nach SGB XI, stellen wir Ihnen eine Privatrechnung aus, welche Sie Ihrer Pflegeversicherung zur Kostenerstattung vorlegen können.

Selbstverständlich erhalten Sie auch einen Leistungsnachweis mit detailierten Angaben zu den von uns getätigten Leistungen.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung über die Unfallversicherung oder privat in Absprache mit Ihnen erfolgt. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Wahl der besten Abrechnungsoption für Ihre Situation zu helfen.

Unabhängig von Ihrer Wahl können Sie sicher sein, dass unsere erfahrenen Pflegekräfte Ihre Gesundheit, Wohlbefinden und Komfort im Blick haben. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und individuelle Beratung.

Ein Auszug von Pflege- und Krankenkassen, mit denen wir direkt abrechnen können.

Für alle Fragen zu den Kosten oder den Abrechnungen und weiteren Pflege- und Krankenkassen, bieten wir Ihnen sehr gerne einen persönlichen Gesprächstermin an.Dieser ist natürlich kostenlos und unverbindlich. Gerne können Sie mit uns einen Termin vereinbaren.