Mit der Pflegegeld-Erhöhung 2025 sollen die Pflegegelder um 4,5 % steigen. Diese Anpassung gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5. Die genaue Höhe des Pflegegeldes variiert dabei je nach Pflegegrad zwischen 332 und 947 Euro. Die Beträge erhöhen sich damit im nächsten Jahr um 15 bis 43 Euro.
Die Pflegegeldleistung für den Angehörigen berechnet sich wie folgt:
Pflegegrad 1 – Kein Geld- oder Sachleistungen Pflegegrad 2 – Pflegegeldleistung für den Angehörigen 347 Euro statt bisher 332 Euro monatlich Pflegegrad 3 – Pflegegeldleistung für den Angehörigen 599 Euro statt bisher 572 Euro monatlich Pflegegrad 4 – Pflegegeldleistung für den Angehörigen 799 Euro statt bisher 764 Euro monatlich Pflegegrad 5 – Pflegegeldleistung für den Angehörigen 990 Euro statt bisher 946 Euro monatlich
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach der Antragsstellung organisiert die Pflegekasse die Überprüfung durch einen Gutachter, welcher die Bewertung der Pflegebedürftigkeit durchführt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Pflegegrades und den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
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