Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland Anpassungen der Pflegeleistungen in Kraft, die insbesondere die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege betreffen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der neuen monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen, gestaffelt nach Pflegegraden:
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag |
---|---|
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Diese Erhöhungen resultieren aus einer Anpassung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent, die im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen wurde.
Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen wird der monatliche Entlastungsbetrag, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, ab dem 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro erhöht.
Die Verhinderungspflege, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen dient, erfährt ebenfalls eine Anpassung. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der jährliche Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf 1.685 Euro.
Diese Anpassungen zielen darauf ab, die häusliche Pflege zu stärken und pflegende Angehörige zu entlasten. Es ist empfehlenswert, sich bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegeberater über die genaue Umsetzung und mögliche weitere Änderungen zu informieren.
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