Die Krankenkassen verschicken zurzeit Infobriefe zur elektronischen Patientenakte, die bald in der Breite starten soll. Das Ziel: alle Gesundheitsdaten auf einen Blick. Wichtige Fragen und Antworten.

Arztbriefe und Befunde, Blutwerte, Medikationspläne, Zahnarztbehandlungen oder auch, wann die letzte Tetanus-Impfung war: Demnächst wird für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt.
In der können nach und nach solche Daten hinterlegt werden. Was soll das bringen, wer entscheidet darüber, was dort gespeichert wird, und welche Bedenken gibt es?

„Die elektronische Patientenakte wird dazu führen, dass die Versorgung besser wird. (…) ein System, was für Patienten, für Ärzte, aber auch für Forscher wichtige neue Möglichkeiten schafft.“
(Gesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, am 30. September 2024)

Wo wird diese Akte angelegt und was wird darin gespeichert?

Die Akte und die darin enthaltenen Dokumente und Daten werden nach Angaben der Verbraucherzentralen zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Die Anforderungen an die Datensicherheit seien sehr hoch. Technisch läuft es über die Telematikinfrastruktur, ein Netzwerk, an das die Akteure des Gesundheitswesens angebunden sind.

Und die Daten für den europäischen Pharmaforschungspool?

Grundsätzlich dürfen die ePA nur diejenigen einsehen, die einen elektronischen Heilberufsausweis haben: Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Praxen oder Krankenhäuser. In einem Krankheitsfall erhalten diese automatisch 90 Tage lang Zugriff auf die komplette Akte – vorausgesetzt, der Patient hat nicht selbst einige Daten gesperrt, was jeder Patient kann, aber auch einige Kenntnisse voraussetzt.
In dem Moment, in dem der Patient seine Karte über den Praxistresen reicht und damit Zugriff auf seine Akte gibt, verliert er gewissermaßen die Kontrolle über seine Daten, welche – so die gesetzliche Planung der EU – ohne Opt-out-Recht in den European Health Data Space (EHDS) eingespeist und über diesen Weg auch der Forschung und der Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wer also nicht einer elektronischen Patientenakte in Deutschland widerspricht, dessen Daten-Gold fließt über den Zugang der EU schnell zu Pfizer und Co.

Die EU hat als Ziel in Bezug auf die Weitergabe der Daten und deren Nutzung erklärt, mit EHDS „einen vertrauenswürdigen und effizienten Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten zu schaffen“. Wobei die „hohen Datenschutzstandards der EU“ dabei eingehalten werden sollen.

Quelle: Gesundistbesser

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