Es ist nicht so einfach einen guten ambulanten Pflegedienst zufinden, gerade in den heutigen Zeiten und den Problemen in der Gesundheitsbranche.
Wir möchten für Sie persönlich da sein, Sie in Ihrem gewohnten Umfeld unterstützen und mit Ihnen gemeinsam alt werden.
Hier haben wir für Sie ein paar Fragen aufgelistet und diese für Sie mit Antworten versehen.
Gerne dürfen Sie uns natürlich auch persönlich kontaktieren, um eventuelle Fragen beantwortet zu bekommen.
Eventuell hilft Ihnen diese kleine Auswahl vorab etwas weiter.
Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Bei allen Angelegenheiten zur Finanzierung Ihrer Pflege unterstützen wir Sie sehr gerne.
Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan, inklusive eines sofortigen Kostenvoranschlag über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege, direkt bei Ihnen vor Ort. Der vereinbarte Leistungskatalog kann natürlich jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.
Sie sind bei diesen Themen nicht auf sich allein gestellt.
Wie verhält sich die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes?
Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade, durch das zweite Pflegestärkungsgesetz, wurden psychische Beeinträchtigungen, besonders Demenzerkrankungen im Alter, der gleiche Stellenwert für Pflegeleistungen eingeräumt.
Der durch den MD (Medizinischer Dienst) festgestellte Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens, der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt.
Der Pflegegrad wird durch sechs Bereiche eingeteilt:
1 Mobilität
2 kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4 Selbstversorgung
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der entsprechende Pflegegrad ermittelt. Gerne unterstützen wir Sie dabei und sind auf Ihren Wunsch hin vor Ort, wenn die MD Prüfung stattfindet. Gemeinsam zusammen!
Pflegegrad beantragen, aber richtig!
Pflegereform 2026 – Alle Änderungen, Leistungen und Auswirkungen im Überblick
Was bedeutet die neue Pflegereform 2026 für Pflegebedürftige und Angehörige?
Die Pflege in Deutschland steht vor einer ihrer größten Herausforderungen. Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig, gleichzeitig fehlen Pflegekräfte, die Kosten steigen kontinuierlich und die soziale Pflegeversicherung gerät finanziell zunehmend unter Druck. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird für die Pflegeversicherung bereits 2027 ein Milliarden-Defizit erwartet, wenn keine Reformen erfolgen.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesgesundheitsministerium im Juni 2026 den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgestellt. Ziel der Reform ist es, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren und gleichzeitig die pflegerische Versorgung weiterzuentwickeln. Allerdings handelt es sich derzeit noch um einen Gesetzentwurf, der im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden kann.
Für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegedienste stellt sich deshalb die Frage: Welche Änderungen kommen tatsächlich auf uns zu? Welche Leistungen bleiben bestehen? Welche neuen Ansprüche entstehen? Und welche Kritik gibt es an der geplanten Reform?
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie aktuell zur Pflegereform 2026 wissen müssen.
Pflegereform 2026 – Was ändert sich für Sie
Welche Leistungen können wir für Sie erbringen?
Verhinderungspflege: Leistungen, Anspruch und Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Verhinderungspflege gehört zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung. Sie unterstützt pflegende Angehörige, wenn diese vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, Arzttermine, berufliche Verpflichtungen oder eine dringend notwendige Auszeit. Während dieser Zeit wird die Versorgung der pflegebedürftigen Person durch eine Ersatzpflege sichergestellt.
Wie viel Geld steht für Verhinderungspflege zur Verfügung?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dafür bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr nutzen. Dieses Budget kann flexibel eingesetzt werden – entweder vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder als Kombination aus beiden Leistungen.
Zusätzlich kann die Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die frühere Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt. Dadurch kann die Leistung bereits genutzt werden, sobald mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Welche Leistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege erbracht werden?
Die Verhinderungspflege kann sehr vielseitig eingesetzt werden. Ziel ist es, die häusliche Versorgung sicherzustellen und pflegende Angehörige zuverlässig zu entlasten. Ein ambulanter Pflegedienst kann dabei unter anderem Leistungen der Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen.
Grundpflege
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Körperpflege, Duschen und Baden
- An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang
- Inkontinenzversorgung
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Mobilisation und Lagerung
Betreuung und Alltagsbegleitung
- Gespräche und Gesellschaft leisten
- Spaziergänge
- Aktivierende Betreuung
- Gedächtnistraining
- Vorlesen, Spielen und gemeinsame Beschäftigung
- Begleitung zu Arztterminen
- Begleitung beim Einkaufen oder zu privaten Terminen
Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Einkaufen
- Kochen und Spülen
- Wäsche waschen und bügeln
- Betten beziehen
- Wohnungsreinigung
- Müll entsorgen
- Blumen gießen
Behandlungspflege bei ärztlicher Verordnung
Wenn zusätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegt, können auch behandlungspflegerische Leistungen erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise die Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutdruckkontrolle, Blutzuckermessung, Injektionen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Stundenweise Verhinderungspflege
Verhinderungspflege muss nicht immer tage- oder wochenweise genutzt werden. Sie kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Das ist besonders praktisch, wenn pflegende Angehörige nur für einige Stunden Unterstützung benötigen.
Typische Beispiele sind Arztbesuche, Behördentermine, Einkäufe, private Termine, Erholung, Freizeitaktivitäten oder Familienfeiern. Schon wenige Stunden Entlastung pro Woche können dazu beitragen, dass Angehörige neue Kraft schöpfen und die häusliche Pflege langfristig aufrechterhalten werden kann.
Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann durch verschiedene Personen oder Anbieter erfolgen. Möglich sind unter anderem ambulante Pflegedienste, anerkannte Betreuungsdienste, selbstständige Pflegekräfte, Nachbarn, Freunde, Bekannte oder Angehörige. Wird die Verhinderungspflege durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt, kann grundsätzlich das gesamte Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro genutzt werden.
Vorteile der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet sowohl pflegebedürftigen Menschen als auch ihren Angehörigen viele Vorteile. Pflegebedürftige bleiben zuverlässig versorgt, während Angehörige wichtige Pausen erhalten. Das schützt vor Überlastung und trägt dazu bei, die Pflege zu Hause dauerhaft zu sichern.
Besonders wichtig ist die flexible Nutzung. Ob für einen Urlaub, eine Krankheit, einzelne Termine oder regelmäßige Entlastung im Alltag – die Verhinderungspflege kann individuell an die persönliche Situation angepasst werden.
Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst bietet Sicherheit, Fachkompetenz und eine verlässliche Versorgung. Die Leistungen werden individuell geplant und an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Angehörige können sich darauf verlassen, dass ihre Liebsten professionell betreut und gepflegt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung der Verhinderungspflege, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und helfen Ihnen bei der Antragstellung sowie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI – Professionelle ambulante Pflege zu Hause
Die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI gehören zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ermöglichen pflegebedürftigen Menschen eine professionelle Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Ziel ist es, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und gleichzeitig pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten.
Die Leistungen werden nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Dadurch entstehen für die Versicherten keine zusätzlichen Verwaltungsaufgaben.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5, die in ihrer eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst versorgt werden möchten.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Leistungsbeträge:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich
Die Pflegekasse übernimmt diese Beträge direkt für die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Werden die Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, besteht häufig die Möglichkeit, anteilig Pflegegeld zu erhalten (Kombinationsleistung).
Welche Leistungen umfasst § 36 SGB XI?
Pflegesachleistungen beinhalten sämtliche körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistungen werden individuell auf den persönlichen Pflegebedarf abgestimmt.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Duschen und Baden
- Hilfe bei der Intimpflege
- Zahnpflege
- Haarpflege
- Rasieren
- An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang
- Inkontinenzversorgung
- Lagern und Mobilisieren
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Flüssigkeitsversorgung
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Aktivierende Betreuung
- Gedächtnistraining
- Gespräche führen
- Vorlesen
- Spaziergänge
- Gemeinsame Freizeitgestaltung
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Begleitung beim Einkaufen
- Förderung der Selbstständigkeit
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
Hilfen bei der Haushaltsführung
- Wohnungsreinigung
- Staubsaugen und Wischen
- Geschirr spülen
- Wäsche waschen
- Wäsche aufhängen und bügeln
- Betten beziehen
- Müll entsorgen
- Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Ordnung im Haushalt erhalten
Behandlungspflege nach SGB V
Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen können bei ärztlicher Verordnung Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erbracht werden. Hierzu gehören beispielsweise:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Blutdruckmessung
- Blutzuckerkontrolle
- Insulininjektionen
- Kompressionsversorgung
- Katheterversorgung
- Stomaversorgung
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Verbindung zwischen professioneller ambulanter Pflege und der Unterstützung durch pflegende Angehörige.
Vorteile der Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen bieten zahlreiche Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Familien. Sie ermöglichen eine professionelle Versorgung im eigenen Zuhause und entlasten Angehörige erheblich im Alltag.
- Professionelle Pflege durch examinierte Pflegefachkräfte
- Individuelle Versorgung entsprechend des Pflegegrades
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Erhalt der Selbstständigkeit
- Versorgung in der vertrauten häuslichen Umgebung
- Flexible Kombination mit Pflegegeld möglich
- Mehr Lebensqualität und Sicherheit im Alltag
Pflegesachleistungen durch unseren ambulanten Pflegedienst
Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie kompetent bei allen Leistungen nach § 36 SGB XI. Gemeinsam erstellen wir einen individuellen Pflegeplan, der optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen, übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Sie möchten mehr über die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI erfahren?
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir unterstützen Sie gerne persönlich
und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre individuelle Pflegesituation.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – 131 Euro monatlich für Betreuung und Unterstützung im Alltag
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst lange selbstständig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben zu können. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige spürbar entlastet und erhalten Unterstützung bei der täglichen Versorgung.
Der Entlastungsbetrag kann ausschließlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden und wird nicht als Geldleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Stattdessen erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt über den ambulanten Pflegedienst oder den zugelassenen Anbieter mit der Pflegekasse.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, die in der häuslichen Umgebung leben. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat. Das entspricht bis zu 1.572 Euro pro Kalenderjahr, sofern der Betrag vollständig genutzt wird.
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und später genutzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag dient der Unterstützung im Alltag und kann für zahlreiche Leistungen eines anerkannten ambulanten Pflegedienstes oder Betreuungsdienstes eingesetzt werden.
Betreuungsleistungen
- Gesellschaft leisten
- Gespräche führen
- Vorlesen
- Gedächtnistraining
- Spiele und Beschäftigung
- Aktivierende Betreuung
- Spaziergänge
- Begleitung bei Freizeitaktivitäten
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Betreuung von Menschen mit Demenz
Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Wohnungsreinigung
- Staubsaugen und Wischen
- Fenster putzen (je nach Anbieter)
- Geschirr spülen
- Wäsche waschen
- Bügeln
- Betten beziehen
- Müll entsorgen
- Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
Begleit- und Unterstützungsleistungen
- Begleitung zum Arzt
- Begleitung zu Behörden
- Begleitung beim Einkaufen
- Begleitung zu Apotheken
- Begleitung zu Freizeitveranstaltungen
- Unterstützung bei Behördenschreiben
- Unterstützung im Alltag
Entlastung pflegender Angehöriger
Der Entlastungsbetrag soll insbesondere pflegende Angehörige entlasten. Während ein ambulanter Pflegedienst oder Betreuungsdienst die Versorgung übernimmt, können Angehörige wichtige Termine wahrnehmen, einkaufen, sich erholen oder einfach neue Kraft tanken.
Kann der Entlastungsbetrag für Körperpflege genutzt werden?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch für ausgewählte Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden, sofern diese von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden und die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt sind.
Welche Vorteile bietet der Entlastungsbetrag?
- 131 Euro monatlich zusätzliche Unterstützung
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Mehr Selbstständigkeit im Alltag
- Professionelle Betreuung zu Hause
- Unterstützung im Haushalt
- Förderung sozialer Kontakte
- Mehr Lebensqualität
- Flexible Nutzung anerkannter Leistungen
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Unser Entlastungsangebot nach § 45b SGB XI
Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen umfangreiche Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden unterstützen Sie zuverlässig im Alltag, begleiten Sie zu Terminen, übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und sorgen dafür, dass Sie möglichst lange selbstständig in Ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen, unterstützen Sie bei der Antragstellung und übernehmen auf Wunsch die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir informieren Sie gerne persönlich
über alle Möglichkeiten nach § 45b SGB XI.
Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Kostenlose Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger
Die Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie dienen der Sicherstellung einer hochwertigen Pflege zu Hause und unterstützen pflegebedürftige Menschen sowie ihre pflegenden Angehörigen mit fachlicher Beratung, praktischen Tipps und individueller Hilfestellung.
Das Beste daran: Die Beratungsgespräche sind für Pflegebedürftige vollständig kostenlos. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Gebühren oder Eigenanteile.
Wer muss ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen?
Die Beratungsgespräche sind für alle Pflegebedürftigen verpflichtend, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden.
Pflegebedürftige, die ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst über Pflegesachleistungen versorgt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Wie oft muss das Beratungsgespräch stattfinden?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: einmal alle sechs Monate.
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: einmal alle drei Monate.
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung jederzeit möglich.
Werden die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall vollständig einstellen.
Was passiert während des Beratungsgespräches?
Das Beratungsgespräch ist keine Prüfung und keine Kontrolle. Vielmehr steht die Unterstützung der pflegebedürftigen Person und der pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit, beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen wertvolle Hinweise für den Pflegealltag.
Inhalte des Beratungsgespräches
- Individuelle Beratung zur häuslichen Pflegesituation
- Tipps zur besseren Versorgung im Alltag
- Unterstützung pflegender Angehöriger
- Hilfestellung bei körperlicher Pflege und Mobilisation
- Vorbeugung von Stürzen und Dekubitus
- Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
- Umgang mit Demenz und anderen Erkrankungen
- Informationen über Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
- Hinweise zu Entlastungsleistungen und Pflegeleistungen
- Beratung zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Informationen zu Pflegegrad und Leistungsansprüchen
- Unterstützung bei Anträgen und Fragen an die Pflegekasse
Welche Vorteile bietet das Beratungsgespräch?
Die Beratungsgespräche helfen dabei, die Qualität der häuslichen Pflege dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig erhalten Angehörige wertvolle Unterstützung und praktische Empfehlungen, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.
- Kostenlose Beratung durch examinierte Pflegefachkräfte
- Individuelle Tipps für die häusliche Pflege
- Frühzeitiges Erkennen möglicher Probleme
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Informationen über neue Pflegeleistungen
- Hilfestellung bei Fragen rund um die Pflegeversicherung
- Unterstützung bei der Organisation weiterer Hilfsangebote
- Sicherung des Anspruchs auf Pflegegeld
Beratung bequem bei Ihnen zu Hause
Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater besuchen Sie direkt in Ihrem Zuhause. In Ihrer vertrauten Umgebung können alle Fragen in Ruhe besprochen werden. Gemeinsam betrachten wir Ihre individuelle Pflegesituation und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie die Versorgung weiter verbessert und Angehörige entlastet werden können.
Warum sind die Beratungsgespräche so wichtig?
Viele pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Außergewöhnliches. Dennoch entstehen im Laufe der Zeit häufig neue Fragen oder Unsicherheiten. Die Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten die Möglichkeit, fachliche Unterstützung zu erhalten, neue Leistungen kennenzulernen und die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen.
Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI zuverlässig, kompetent und selbstverständlich kostenlos für Sie durch. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich, individuell und mit viel Zeit für Ihre
Fragen – damit Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich unterstützt werden.
Privatleistungskatalog – Individuelle Zusatzleistungen für Pflegebedürftige
Nicht alle Unterstützungsleistungen im Alltag werden von der Pflegeversicherung übernommen. Oft wünschen sich pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen zusätzliche Hilfe, mehr Sicherheit oder individuelle Serviceleistungen. Mit unserem Privatleistungskatalog bieten wir Ihnen ein umfangreiches Angebot an frei wählbaren Leistungen, die individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden können.
Unsere Privatleistungen ergänzen die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und ermöglichen eine noch individuellere Betreuung. Alle Leistungen können einmalig, regelmäßig oder nach persönlichem Bedarf vereinbart werden.
Für wen eignen sich Privatleistungen?
Unsere Privatleistungen richten sich an pflegebedürftige Menschen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung sowie Angehörige, die zusätzliche Unterstützung im Alltag wünschen. Auch Personen ohne Pflegegrad können viele unserer Leistungen in Anspruch nehmen.
Schriftverkehr und Organisation
Behördliche Schreiben, Formulare oder Anträge können schnell unübersichtlich werden. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei organisatorischen Aufgaben und helfen Ihnen dabei, wichtige Dokumente verständlich zu bearbeiten.
- Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
- Hilfe beim Lesen von Behördenpost
- Sortieren wichtiger Unterlagen
- Unterstützung bei Terminvereinbarungen
- Telefonate mit Behörden oder Krankenkassen
- Unterstützung bei Anträgen
Digitale Unterstützung
Die Digitalisierung bietet viele Vorteile – kann jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen. Wir unterstützen Sie im sicheren Umgang mit digitalen Geräten und Anwendungen und helfen Ihnen dabei, moderne Technik sinnvoll im Alltag zu nutzen.
- Hilfe am Smartphone
- Unterstützung am Tablet
- Unterstützung am Computer
- E-Mail einrichten
- Videotelefonie mit Angehörigen
- Online-Termine vereinbaren
- Unterstützung bei digitalen Anwendungen
Individuelle Wunschleistungen
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse. Deshalb bieten wir Ihnen auch individuelle Leistungen an, die nicht ausdrücklich in unserem Leistungskatalog aufgeführt sind. Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre persönliche Situation.
Ihre Vorteile
- Individuell buchbare Leistungen
- Keine langfristige Vertragsbindung
- Flexible Terminvereinbarung
- Zuverlässige und qualifizierte Mitarbeitende
- Persönliche Ansprechpartner
- Maßgeschneiderte Unterstützung
- Mehr Sicherheit und Lebensqualität
- Entlastung für Angehörige
Wir beraten Sie gerne
Sie möchten mehr über unsere Privatleistungen erfahren oder wünschen ein individuelles Angebot? Gerne beraten wir Sie persönlich und stellen gemeinsam mit Ihnen ein passendes Leistungspaket zusammen. Unsere Mitarbeitenden nehmen sich Zeit für Ihre Wünsche und finden die optimale Unterstützung für Ihren Alltag.

Für alle anderen, noch offenen Fragen, sind wir natürlich sehr gerne persönlich für Sie da.
Sie haben die Möglichkeit uns nach einer Terminvereinbarung in unserem Büro zu besuchen, oder mit uns einen Termin bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren.
Nutzen Sie bitte hierfür unsere Kontaktmöglichkeiten.