Es ist nicht so einfach einen guten ambulanten Pflegedienst zufinden, gerade in den heutigen Zeiten und den Problemen in der Gesundheitsbranche.
Wir möchten für Sie persönlich da sein, Sie in Ihrem gewohnten Umfeld unterstützen und mit Ihnen gemeinsam alt werden.
Hier haben wir für Sie ein paar Fragen aufgelistet und diese für Sie mit Antworten versehen.
Gerne dürfen Sie uns natürlich auch persönlich kontaktieren, um eventuelle Fragen beantwortet zu bekommen.
Eventuell hilft Ihnen diese kleine Auswahl vorab etwas weiter.
Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Bei allen Angelegenheiten zur Finanzierung Ihrer Pflege unterstützen wir Sie sehr gerne.
Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan, inklusive eines sofortigen Kostenvoranschlag über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege, direkt bei Ihnen vor Ort. Der vereinbarte Leistungskatalog kann natürlich jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.
Sie sind bei diesen Themen nicht auf sich allein gestellt.
Wie verhält sich die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes?
Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade, durch das zweite Pflegestärkungsgesetz, wurden psychische Beeinträchtigungen, besonders Demenzerkrankungen im Alter, der gleiche Stellenwert für Pflegeleistungen eingeräumt.
Der durch den MD (Medizinischer Dienst) festgestellte Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens, der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt.
Der Pflegegrad wird durch sechs Bereiche eingeteilt:
1 Mobilität
2 kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4 Selbstversorgung
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der entsprechende Pflegegrad ermittelt. Gerne unterstützen wir Sie dabei und sind auf Ihren Wunsch hin vor Ort, wenn die MD Prüfung stattfindet. Gemeinsam zusammen!
Pflegegrad beantragen, aber richtig!
Pflegereform 2023 im Überblick
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, kurz PUEG, am 26.05.2023 verabschiedet. Hintergrund sind vor allem gestiegene Pflegekosten. Das Ziel von Lauterbachs Pflegereform 2023 ist es, das Ungleichgewicht zwischen Kosten und Entlastung von Pflegebedürftigen anzugleichen.
Das Gesetz plant Änderungen für die häusliche und stationäre Pflege. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten zu finanzieren, sieht die neue Pflegereform 2023 auch vor, den Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 anzupassen. Zudem gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022. Dieser besagt, dass Eltern mit Kindern in der Erziehungsphase bei den Pflegebeiträgen (SPV) stärker als bisher entlastet werden müssen. Des Weiteren wurde beschlossen, die Leistungen für Pflegebedürftige anzuheben – allerdings erst zum 01.01.2024.
Die stetig steigenden Kosten in der stationären und ambulanten Pflege gehören zu den Hauptgründen für diese Pflegereform. Das ändert sich:
Pflegereform 2023 – Was ändert sich für Sie

Für alle anderen, noch offenen Fragen, sind wir natürlich sehr gerne persönlich für Sie da.
Sie haben die Möglichkeit uns nach einer Terminvereinbarung in unserem Büro zu besuchen, oder mit uns einen Termin bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren.
Nutzen Sie bitte hierfür unsere Kontaktmöglichkeiten.